Organisatorischer
Brandschutz
Unsere Leistungen im organisatorischen Brandschutz

Feuerwehrplan

Flucht- und REttungspläne

Brandschutzbeauftragte



Leistungen im Organisatorischen Brandschutz
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne werden für bauliche Anlagen mit besonderen Gefahren erstellt. Für Sonderbauten fordert das Bauordnungsrecht einen Feuerwehrplan, aber auch aus den Brandschutzkonzepten im Rahmen der Baugenehmigung kann die Auflage zur Erstellung eines Feuerwehrplans kommen.
In einem Feuerwehrplan werden alle baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten des Objektes festgehalten, welche wichtig für die Feuerwehr sind. So z.B. Standort des Gashaupthahns, Sammelstelle, PV-Anlagen sowie brandschutztechnische Anforderungen von Wänden und Türen. Wir erstellen Feuerwehrpläne nach den Vorgaben der DIN 14095 in der aktuellsten Fassung.


Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne sollen helfen sich im Gefahrenfall sicher in einem Gebäude zurechtzufinden. Sie zeigen u.a. die gesicherten Wege ins Freie zur Sammelstelle, aber auch alle Sicherheitseinrichtungen, wie Standorte der Feuerlöscher, Erste Hilfe Kästen und die Handtaster, um einen Brandalarm auslösen zu können.
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach den Vorgaben der DIN ISO 23601 in der jeweils aktuellsten Fassung. Ein Flucht- und Rettungsplan gehört in jede Arbeitsstätte mit Publikumsverkehr oder ortsfremden Personen. Hierzu verweist der Gesetzgeber auf die Arbeitsstättenverordnung sowie die Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 und ASR A2.3.
Externer Brandschutzbeauftragte
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer beim Aufbau der erforderlichen Brandschutzorganisation. Dies umfasst vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept sowie die Objektbegehung einschließlich Mängeldokumentation.
Für die Beratung und zur Unterstützung im weiten Feld der baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen (vorbeugender und abwehrender Brandschutz) stehen Ihrem Unternehmen unsere speziell ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zur Seite.


Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung beschreibt die Verhaltensregeln für die Beschäftigten einer Arbeitsstätte, um Brände zu vermeiden. Sie ist in drei Teile geteilt und richtet sich im Teil B an alle Beschäftigten, hingegen im Teil C nur an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Bestandteil der Brandschutzordnung ist der Aushang A zum „Verhalten im Brandfall“ welcher gut sichtbar in jeder Arbeitsstätte aushängen sollte.
Wir erstellen Brandschutzordnungen nach den Vorgaben der DIN 14096 in der aktuellsten Fassung.
Feuerwehrlaufkarten
Feuerwehrlaufkarten werden in der Brandmeldezentrale für die Einsatzkräfte der Feuerwehr hinterlegt. Sie enthalten wichtige Informationen zur Orientierung der Feuerwehrleute während eines Brandeinsatzes. Wir erstellen Feuerwehrlaufkarten nach den Vorgaben der DIN 14675 in der aktuellsten Fassung.


Schulungen
Wir bilden Brandschutzhelfer bei Ihnen im Betrieb sowie in Sammelschulungen für Einzelteilnehmer aus verschiedenen Unternehmen aus. Rechtliche Grundlage sind folgende Normen § 10 Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1
sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3.
Ziel der Ausbildung ist es, die Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Handfeuerlöschgeräten zu schulen und ein Grundlagenwissen zum Thema Brandschutz zu vermitteln.
Sprechen Sie uns gerne an.