Anlagentechnischer / Baulicher Brandschutz
Unsere Leistungen im anlagentechnischen Brandschutz
Feuerlöscher
Rauch- und Wärmeabzug
Steigleitung
Leistungen im anlagentechnischen Brandschutz
Wartung / Prüfung / Beschaffung von Feuerlöschern oder fahrbaren Großgeräten zur Brandbekämpfung
Der Feuerlöscher ist das wohl wichtigste Utensil zur Brandbekämpfung, sowohl für Privathaushalte als auch in Unternehmen. Es ist äußerst wichtig, die Wartung der Feuerlöscher regelmäßig durchführen zu lassen, damit das Gerät im Ernstfall einwandfrei seinen Zweck erfüllt. Die Wartung muss laut der DIN 14406 (Teil 4) und der DIN EN3 Vorschriften alle 2 Jahre durchgeführt werden, sodass die sicherheitstechnische Funktionstüchtigkeit des Feuerlöschers im Ernstfall gewährleistet bleibt.
Wir unterstützen Sie auch bei der Ermittlung oder Überprüfung der für Ihr Gebäude notwendigen Löschmittelmengen bzw. das richtige Löschmittel für Ihren Einsatz.
Wartung / Prüfung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Gemäß DIN 18232 müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen jährlich durch einen Sachkundigen gewartet werden. Bei der Wartung wird die Funktion der RWA mit allen Komponenten auf einwandfreie Funktion geprüft. Im Rahmen der Instandhaltung können Defekte beseitigt werden und die Funktion wieder hergestellt werden.
Wartung / Prüfung Brandschutztüren / -Toren mit oder ohne Feststellanlagen
Feuerschutzabschlüsse sind ein wichtiger Bestandteil des baulichen Brandschutzes und sichern die Nutzung der Flucht- und Rettungswege in Gebäuden. Um ihre einwandfreie Funktion zu gewährleisten müssen Brandschutztüren, zusätzlich zu den monatlichen Sichtprüfungen durch technisches Personal, jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung und Wartung wird in Anlehnung an die DIN 14677 durchgeführt.
Wartung / Prüfung Wandhydranten
Wandhydranten sind Wasserentnahmestellen in Gebäuden, die zur Brandbekämpfung durch den Laien vorgesehen sind. Die einfache Bedienbarkeit dieser Geräte über einen abrollbaren formstabilen Schlauch soll es jedermann ermöglichen, Entstehungsfeuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr schnell und wirksam zu bekämpfen. Die ersten Minuten sind entscheidend, um eine größere Brandausbreitung mit hohem Sachschaden zu verhindern.
Wir prüfen Wandhydranten nach DIN 14461 und DIN EN 671.
Wartung / Prüfung Löschwassertechnik – Steigleitung „trocken“
Die Löschwassertechnik umfasst neben den Wandhydranten auch Über- und Unterflurhydraten sowie Löschwasseranlagen „trocken“. Sie alle sind wichtige Löschwasserentnahmestellen, die vor allem durch die Feuerwehr genutzt werden, um einen Gebäudebrand zu bekämpfen.
Das Wartungsintervall für Löschwassertechnik beträgt in der Regel 12 Monate, die Wartung wird nach DIN EN 671-3 sowie der DIN 14462 durch eine sachkundige Person durchgeführt. Mit spezieller Technik wird eine Druck- und Durchflussmengenmessung zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Anlage (Fließ- und Ruhedruck) ausgeführt.
Wartung / Prüfung Objektschutzlöschanlagen der Firma Gloria
Gerade in Produktionsanlagen besteht erhöhte Brandgefahr. Eine GLORIA Objektschutzanlage (Objektschutz-Löschanlage) reagiert sofort und löscht das Feuer. Dies vermeidet größere Schäden und rettet möglicherweise sogar Leben.
Branderkennungselemente und Signalgeräte erfassen einen Brand vollautomatisch und leiten den Löschvorgang ein. Die jeweiligen Löschanlagen sind an jede Art Maschine angepasst. Die Wartung im Rahmen der Instandhaltung, ist nach DIN 14497 durch eine sachkundige Person durchzuführen.
Wartung / Prüfung Brandschutzklappen
Brandschutzklappen (BSK) gehören zur Gruppe der Feuerschutzabschlüsse. Sie werden in Brandabschnitt begrenzende Wände oder Decken eingebaut, wenn Lüftungskanäle hindurchgeführt werden müssen. Im Brandfall verschließen die Klappen den Lüftungskanal automatisch. Sie verhindern damit, dass Feuer und Rauch sich über Lüftung oder Klimaanlage ausbreiten.
Die Brandschutzklappen-Wartung leitet sich aus verschiedenen Normen wie der DIN EN 13306, DIN 31051, DIN EN 12599 und DIN EN 15423 ab. Brandschutzklappen sind bei der Inbetriebnahme der Lüftungsanlage auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Danach sind Brandschutzklappen mindestens halbjährlich zu prüfen. Gibt es bei zwei aufeinanderfolgenden Brandschutzklappen-Prüfungen keine Mängel, werden die Brandschutzklappen in der Regel nur noch einmal im Jahr einer Prüfung / Wartung durch einen Sachkundigen unterzogen.
Hausalarmanlagen
Hausalarmanlagen müssen mindestens einmal jährlich entsprechend der Vorgaben für Brandmeldezentralen DIN EN 54-2 und DIN EN 54-4 durch eine sachkundige Person gewartet werden.